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Bauregellisten

Hinweis: Mit der Umsetzung europäischer Bestimmungen wurden die Bauregellisten des DIBt am 1.4.2019 zurückgezogen!

siehe auch »Energetische Nachweise für Baustoffe, Bauteile und Anlagen

Bauregellisten werden herausgegeben durch das Deutsche Institut für Bautechnik (»www.dibt.de). Es wird unterschieden in:

  • Bauregelliste A (nationale Bauprodukte)
  • Bauregelliste B (Bauprodukte nach BauPG)
  • Bauregelliste C (Bauprodukte mit untergeordneter Rolle)

Bauregelliste A

Bauregelliste A Teil 1 (geregelte Bauprodukte)

In der Bauregelliste A Teil 1 werden Bauprodukte, für die es technische Regeln gibt (geregelte Bauprodukte), die Regeln selbst, die erforderlichen Übereinstimmungsnachweise und die bei Abweichung von den technischen Regeln erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise bekannt gemacht.

Bauregelliste A Teil 2 (nicht geregelte Bauprodukte)

Die Bauregelliste A Teil 2 gilt für nicht geregelte Bauprodukte, die entweder nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dienen und für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden. Diese Bauprodukte bedürfen eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses.

Bauregelliste A Teil 3 (nicht geregelte Bauarten)

Die Bauregelliste A Teil 3 gilt entsprechend für nicht geregelte Bauarten.

Bauregelliste B

In die Bauregelliste B werden Bauprodukte aufgenommen, die nach Vorschriften der »Bauprodukten-RL in Verkehr gebracht und gehandelt werden dürfen und die, die CE-Kennzeichnung tragen.

Bauregelliste B Teil 1

Die Bauregelliste B Teil 1 ist Bauprodukten vorbehalten, die aufgrund des Bauproduktengesetzes in Verkehr gebracht werden, für die es technische Spezifikationen und in Abhängigkeit vom Verwendungszweck Klassen und Leistungsstufen gibt.

Bauregelliste B Teil 2

In die Bauregelliste B Teil 2 werden Bauprodukte aufgenommen, die aufgrund anderer Richtlinien als der Bauproduktenrichtlinie in Verkehr gebracht werden, die CE-Kennzeichnung tragen und nicht alle wesentlichen Anforderungen nach dem Bauproduktengesetz erfüllen. Zusätzliche Verwendbarkeitsnachweise sind deshalb erforderlich.

Bauregelliste C

In die Liste C werden nicht geregelte Bauprodukte aufgenommen, für die es weder technische Baubestimmungen noch Regeln der Technik gibt, und die für die Erfüllung baurechtlicher Anforderungen nur eine untergeordnete Rolle spielen.

 

URL zu diesem Dokument:
http://www.arch-m.de/info/bauprodukte/bauregellisten.html
© hans-stefan müller, 23.09.2010