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Förderung von Solaranlagen (PV-Anlagen) nach dem EEG

Solarenergie gehört zu den erneuerbaren Energieträgern.

In Deutschland können mit 1 kWp-Photovoltaik-Anlage (das entspricht einer Fläche von 9-10 m²) bei optimaler Ausrichtung etwa 800 bis 1000 kWh Strom pro Jahr erzeugt werden. Der durchschnittliche jährliche Stromverbrauch eines Vier- Personen- Haushalts in Deutschland liegt bei etwa 3.000-4.000 kWh.

Hinweis: Im folgenden Text sind die aktuellen Änderungen (Beschluss der Bundesregierung vom Mai 2010 und Empfehlungen des Vermittlungsausschusses vom Juli 2010) bereits enthalten.

Die Stromerzeugung aus Solarenergie wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Abhängig von der Größe der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Für Solaranlagen an oder auf einem Gebäude gelten die Vergütungen nach § 33 EEG abzüglich der Degression nach §20 EEG. Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht über die Vergütungen von Anlagen bis 30 kW Anlagenleistung:

Vergütung von Solaranlagen an und auf Gebäuden bis 30 kW Anlagenleistung
Inbetriebnahme Netzeinspeisung
Eigenverbrauch
bis 30%
Eigenverbrauch
über 30%
Eigenverbrauch
kumuliert 100%
2009 43,01 Cent
25,01 Cent
25,01 Cent
25,01 Cent
1.1.-30.6.2010 39,14 Cent
22,76 Cent
22,76 Cent
22,76 Cent
1.7.-30.9.2010 34,05 Cent 17,67 Cent 22,05 Cent 20,74 Cent
1.10-31.12.2010 33,03 Cent 16,65 Cent 21,03 Cent 19,72 Cent

 

Beim Eigenverbrauch in Wohngebäuden (bei Stromkosten von ca. 20 Cent/kWh) ist die Vergütung höher, als bei der Einspeisung in das Netz (Anlage ab 1.7.2010: Bei Netzeinspeisung: 34,05 Cent --> Bei Eigenverbrauch 20,74 Cent + 20 Cent Einsparung = 40,74 Cent).

Die Vergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt.

Wegen der fallenden Preise für Solaranlagen lohnt sich die Investition trotz zusätzlicher Degession im Jahr 2010.

Preise von Solaranlagen

Ergänzend zur Vergütung nach dem EEG fördert die KfW die Finanzierung von Solaranlagen über das KfW-Förderprogramm Erneuerbare Energien.

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