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Förderung von Solaranlagen (PV-Anlagen) nach dem EEGSolarenergie gehört zu den erneuerbaren Energieträgern. In Deutschland können mit 1 kWp-Photovoltaik-Anlage (das entspricht einer Fläche von 9-10 m²) bei optimaler Ausrichtung etwa 800 bis 1000 kWh Strom pro Jahr erzeugt werden. Der durchschnittliche jährliche Stromverbrauch eines Vier- Personen- Haushalts in Deutschland liegt bei etwa 3.000-4.000 kWh. Hinweis: Im folgenden Text sind die aktuellen Änderungen (Beschluss der Bundesregierung vom Mai 2010 und Empfehlungen des Vermittlungsausschusses vom Juli 2010) bereits enthalten. Die Stromerzeugung aus Solarenergie wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Abhängig von der Größe der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Für Solaranlagen an oder auf einem Gebäude gelten die Vergütungen nach § 33 EEG abzüglich der Degression nach §20 EEG. Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht über die Vergütungen von Anlagen bis 30 kW Anlagenleistung:
Beim Eigenverbrauch in Wohngebäuden (bei Stromkosten von ca. 20 Cent/kWh) ist die Vergütung höher, als bei der Einspeisung in das Netz (Anlage ab 1.7.2010: Bei Netzeinspeisung: 34,05 Cent --> Bei Eigenverbrauch 20,74 Cent + 20 Cent Einsparung = 40,74 Cent). Die Vergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt. Wegen der fallenden Preise für Solaranlagen lohnt sich die Investition trotz zusätzlicher Degession im Jahr 2010.
Ergänzend zur Vergütung nach dem EEG fördert die KfW die Finanzierung von Solaranlagen über das KfW-Förderprogramm Erneuerbare Energien. Weitere Informationen
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