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EU Gebäuderichtlinie (EPBD 2002)Ab Sommer 2010 gilt eine neue Gebäuderichtlinie Die EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist auch als Energieeffizienzrichtlinie oder EU-Gebäuderichtlinie bekannt. Sie soll dazu beitragen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen. Die Richtlinie enthält Anforderungen hinsichtlich der:
Nach Artikel 15 sind die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet, diese Richtlinie bis zum 04.01.2006 durch eigene Rechts- und Verwaltungsvorschriften umzusetzen. Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (»EnEV 2007) wurde die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umgesetzt. EnergieausweiseMit der Umsetzung der Verordnung werden Eigentümer beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden verpflichtet, dem potentiellen Käufer oder Mieter Energieausweise vorzulegen. Bis dahin sind nach geltendem Recht Energieausweise nur im Neubau (Energiebedarfsausweis nach EnEV) notwendig. Mehr Informationen zum Energieausweis auf der »Informationsseite Energieausweis Weblinks |
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