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KfW-Förderung für Wohngebäude
Die Richtlinien der folgenden Förderprogramme wurden zum 1.7.2010 geändert. Es gelten nur noch die im folgenden Text aufgeführten Konditionen! WohnungseigentumsprogrammGefördert wird der Bau oder Erwerb von selbst genutzen Gebäuden oder Eigentumswohnungen. Es kann auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen gefördert werden. Die KfW finanziert bis zu 30 % der Gesamtkosten (max. 100.000 €). Energieeffizient BauenGefördert wird der Neubau und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern und Passivhäusern über zinsvergünstigte Darlehen und Tilgungszuschüsse. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes:
Die KfW finanziert den Bau von KfW-Effizienzhäusern zur Selbstnutzung oder Vermietung bis zu 100% der Bauwerkskosten (max. 50.000 € pro WE).
Wohnraum ModernisierenIm Förderprogramm "Wohnraum Modernisieren" werden Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden (Standard) gefördert. Zu den Maßnahmen gehören Änderung des Wohnungszuschnitts, Sanitärinstallation, Wasserversorgung, An- und Ausbau Barrierereduzierende Maßnahmen im Wohnungsbestand werden in einem gesonderten Programm Altersgerecht Umbauen gefördert. Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten (max. 100.000 € pro WE). Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz werden im Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" gefördert. Energieeffizient Sanieren (Kredit)In diesem Förderprogramm werden Maßnahmen an Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes mit einem zinsvergünstigtem Darlehen und Tilgungszuschüssen (bei KfW-Effizienzhäusern) gefördert. Gefördert werden Gebäude, für die vor dem 1.1.1995 ein Bauantrag gestellt wurde. Grundsätzlich werden nur Verbesserungen der bestehenden Gebäudesubstanz gefördert (also keine zusätzlichen Fenster oder Erweiterungen der Wohnfläche etc.). Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Gefördert werden 100% der förderfähigen Kosten (einschl. Nebenkosten, max: 75.000 € pro WE). Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen Gefördert werden die folgenden Einzelmaßnahmen bzw. freie Kombinationen dieser Maßnahmen:
Bei den Einzelmaßnahmen werden 100% der förderfähigen Kosten (einschl. Nebenkosten, max. 50.000 € pro WE) gefördert. In Berlin fördert die IBB Maßnahmen nach diesem Förderprogramm mit zusätzlichen Zinsvergünstigungen: »IBB - Energetische Gebäudesanierung Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden nicht als Einzelmaßnahmen gefördert. Hierfür können Fördermittel aus dem BAFA-Programm "Maßnahmen zur Energieeffizient Sanieren (Investitionskostenzuschuss)In diesem Förderprogramm werden Maßnahmen an Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes mit einem Investitionskostenzuschuss gefördert. Gefördert werden Gebäude, für die vor dem 1.1.1995 ein Bauantrag gestellt wurde. Grundsätzlich werden nur Verbesserungen der bestehenden Gebäudesubstanz gefördert (also keine zusätzlichen Fenster oder Erweiterungen der Wohnfläche etc.). Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen Gefördert werden die folgenden Einzelmaßnahmen bzw. freie Kombinationen dieser Maßnahmen:
Bei den Einzelmaßnahmen werden 100% der förderfähigen Kosten (einschl. Nebenkosten) mit einem Zuschuss von 5% (max. 2.500 € pro WE) gefördert. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden nicht als Einzelmaßnahmen gefördert. Hierfür können Fördermittel aus dem BAFA-Programm "Maßnahmen zur Energieeffizient Sanieren SonderförderungIm diesem Sonderprogramm werden zusätzliche Maßnahmen zur energetischen Modernisierung gefördert:
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