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KfW-Förderung für Wohngebäude

Logo der KfW-BankengruppeDie »KfW bietet Kredite und Zuschüsse für die energetische Sanierung von Wohnimmobilien und für den energieeffizienten Neubau von Wohngebäuden an. arch-m energieberatung unterstützt Sie bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und erstellt Ihnen die für die Förderung notwendigen Gutachten und Bescheinigungen. Alle Förderprogramme der KfW können kumuliert werden. Für Wohngebäude sind vor allem folgende Förderprogramme interessant:

Die Richtlinien der folgenden Förderprogramme wurden zum 1.7.2010 geändert. Es gelten nur noch die im folgenden Text aufgeführten Konditionen!

Wohnungseigentumsprogramm

Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbst genutzen Gebäuden oder Eigentumswohnungen. Es kann auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen gefördert werden. Die KfW finanziert bis zu 30 % der Gesamtkosten (max. 100.000 €).

Energieeffizient Bauen

Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern und Passivhäusern über zinsvergünstigte Darlehen und Tilgungszuschüsse. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes:

  • KfW-Effizienzhaus 40 (40% EnEV 2009) → Tilgungszuschuss 10%
  • KfW-Effizienzhaus 55 (55% EnEV 2009) und Passivhäuser → Tilgungszuschuss 5%
  • KfW-Effizienzhaus 70 (70% EnEV 2009) → kein Tilgungszuschuss

Die KfW finanziert den Bau von KfW-Effizienzhäusern zur Selbstnutzung oder Vermietung bis zu 100% der Bauwerkskosten (max. 50.000 € pro WE).

 

Wohnraum Modernisieren

Im Förderprogramm "Wohnraum Modernisieren" werden Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden (Standard) gefördert. Zu den Maßnahmen gehören Änderung des Wohnungszuschnitts, Sanitärinstallation, Wasserversorgung, An- und Ausbau
von Balkonen/Loggien, Nachrüstung von Aufzügen, Reparatur und Erneuerung von Fenstern, Fußböden, Erneuerung von Zentralheizungsanlagen und weitere Maßnahmen.

Barrierereduzierende Maßnahmen im Wohnungsbestand werden in einem gesonderten Programm Altersgerecht Umbauen gefördert.

Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten (max. 100.000 € pro WE). Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz werden im Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" gefördert.

Energieeffizient Sanieren (Kredit)

In diesem Förderprogramm werden Maßnahmen an Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes mit einem zinsvergünstigtem Darlehen und Tilgungszuschüssen (bei KfW-Effizienzhäusern) gefördert. Gefördert werden Gebäude, für die vor dem 1.1.1995 ein Bauantrag gestellt wurde. Grundsätzlich werden nur Verbesserungen der bestehenden Gebäudesubstanz gefördert (also keine zusätzlichen Fenster oder Erweiterungen der Wohnfläche etc.).

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes nach der Modernisierung. Die Einhaltung der Anforderungen an das KfW-Effizienzhaus ist durch einen Sachverständigen nachzuweisen. Zusätzlich zum zinsvergünstigten Kredit wird für KfW-Effizienzhäuser ein Tilgungszuschuss gewährt:

  • KfW-Effizienzhaus 55 (55% EnEV 2009) → Tilgungszuschuss 12,5%
  • KfW-Effizienzhaus 70 (70% EnEV 2009) → Tilgungszuschuss 10%
  • KfW-Effizienzhaus 85 (85% EnEV 2009) → Tilgungszuschuss 7,5%
  • KfW-Effizienzhaus 100 (100% EnEV 2009) → Tilgungszuschuss 5,0%
  • KfW-Effizienzhaus 115 (115% EnEV 2009) → Tilgungszuschuss 2,5%

Gefördert werden 100% der förderfähigen Kosten (einschl. Nebenkosten, max: 75.000 € pro WE).

Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen

Gefördert werden die folgenden Einzelmaßnahmen bzw. freie Kombinationen dieser Maßnahmen:

  • Wärmedämmung der Außenwände,
  • Wärmedämmung von Dachflächen und/oder der obersten Geschossdecke
  • Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zu kalten Keller,
  • Erneuerung der Fenster
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Austausch der Heizung einschl. Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe

Bei den Einzelmaßnahmen werden 100% der förderfähigen Kosten (einschl. Nebenkosten, max. 50.000 € pro WE) gefördert.

In Berlin fördert die IBB Maßnahmen nach diesem Förderprogramm mit zusätzlichen Zinsvergünstigungen: »IBB - Energetische Gebäudesanierung

Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden nicht als Einzelmaßnahmen gefördert. Hierfür können Fördermittel aus dem BAFA-Programm "Maßnahmen zur
Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" in Anspruch genommen werden.

Energieeffizient Sanieren (Investitionskostenzuschuss)

In diesem Förderprogramm werden Maßnahmen an Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes mit einem Investitionskostenzuschuss gefördert. Gefördert werden Gebäude, für die vor dem 1.1.1995 ein Bauantrag gestellt wurde. Grundsätzlich werden nur Verbesserungen der bestehenden Gebäudesubstanz gefördert (also keine zusätzlichen Fenster oder Erweiterungen der Wohnfläche etc.).

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes nach der Modernisierung. Die Einhaltung der Anforderungen an das KfW-Effizienzhaus ist durch einen Sachverständigen nachzuweisen. Gefördert werden 100% der förderfähigen Kosten (einschl. Nebenkosten).

  • KfW-Effizienzhaus 55 (55% EnEV 2009)
    → Zuschuss 17,5% der Kosten, max. 13.125 € pro WE
  • KfW-Effizienzhaus 70 (70% EnEV 2009)
    → Zuschuss 15% der Kosten, max. 11.250 € pro WE
  • KfW-Effizienzhaus 85 (85% EnEV 2009)
    → Zuschuss 12,5% der Kosten, max. 9.375 € pro WE
  • KfW-Effizienzhaus 100 (100% EnEV 2009)
    → Zuschuss 10,0% der Kosten, max. 7.500 € pro WE
  • KfW-Effizienzhaus 115 (115% EnEV 2009)
    → Zuschuss 7,5% der Kosten, max. 5.625 € pro WE
  • KfW-Effizienzhaus 130 (130% EnEV 2009)
    → Zuschuss 10% der Kosten, max. 7.500 € pro WE

Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen

Gefördert werden die folgenden Einzelmaßnahmen bzw. freie Kombinationen dieser Maßnahmen:

  • Wärmedämmung der Außenwände,
  • Wärmedämmung von Dachflächen und/oder der obersten Geschossdecke
  • Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zu kalten Keller,
  • Erneuerung der Fenster
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Austausch der Heizung einschl. Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe

Bei den Einzelmaßnahmen werden 100% der förderfähigen Kosten (einschl. Nebenkosten) mit einem Zuschuss von 5% (max. 2.500 € pro WE) gefördert.

Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden nicht als Einzelmaßnahmen gefördert. Hierfür können Fördermittel aus dem BAFA-Programm "Maßnahmen zur
Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" in Anspruch genommen werden.

Energieeffizient Sanieren Sonderförderung

Im diesem Sonderprogramm werden zusätzliche Maßnahmen zur energetischen Modernisierung gefördert:

  • qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen (50% der Kosten, max. 2.000 € pro Vorhaben)
  • Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen (150 € pro ausgebautem Gerät)
  • Optimierung der Wärmeverteilung von bestehenden Heizanlagen (25% der Kosten) oder Einzelmaßnahmen (Pumpentausch, Ventilaustausch)

Weblinks