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Luftdichtheit von Gebäude, Luftdurchlässigkeitsprüfung, Blower-Door-MessungEin luftdichtes Gebäude erhöht den Komfort für die Benutzer (keine Zugluft) und verhindert Bauschäden (Schimmelpilz).
Für den Nachweis der Dichtheit eines Gebäudes nach §6 bzw. Anlage 4 EnEV sind die Messungen nach DIN EN 13829, Verfahren A nach Fertigstellung (im Nutzungszustand) durchzuführen. Abhängig vom Ergebniss der Messungen werden die Gebäude entsprechend den folgenden Abschnitten eingeteilt. Für Neubauten mit hoher Energieffizienz sollte ein n50-Wert von 1,0 h-1 angestrebt werden. Für Passivhäuser und KfW40-Häuser sollte der n50-Wert unter 0,6 h-1 liegen. Es ist jedoch empfehlenswert eine zusätzliche Messung während der Bauphase durchzuführen, nachdem die Fensterund Türen eingesetzt wurden und die Luftdichtheit der Dachkonstruktion hergestellt wurde, um mögliche Mängel an der Luftdichtigkeit frühzeitig beheben zu können. Planungsempfehlungen zur Ausführung einer luftdichten Gebäudehülle enthält die DIN 4108-7. Es sollte darauf geachtet werden, dass die ausgeführten Arbeiten auch dauerhaft im Sinne von § 6 EnEV sind. Da bei dichten Gebäuden der hygienisch notwendige Mindestluftwechsel durch Fensterlüftung oft nur unzureichend gewährleistet wird, sollten luftdichte Gebäude mit einer »kontrollierten Wohnungslüftung ausgerüstet werden. EnEVEs werden Gebäude mit Nachweis der Dichtheit des Gebäudes und Gebäude ohne Nachweis der Dichtheit des Gebäudes unterschieden:
DIN V 18599-2 Für Berechnungen nach DIN 18599-2 gelten nach Tabelle 4 (Nr. 6.3.1.1) folgende Kategorien zur pauschalen Einschätzung der Gebäudedichtheit:
DIN 4108-6Für Berechnungen nach DIN 4108-6 gelten nach Tabelle 5 folgende Richtwerte für die Luftdichtheit von Gebäuden bei einer Druckprüfung:
DIN EN 832Für Berechnungen nach EN 832 gibt es 3 Niveaus der Luftdichtheit (EN 832, Anhang F):
Passivhäuser / NiedrigenergiehäuserBei Passivhäusern ist ein n50-Wert bis zu 0,6 zulässig. Für Niedrigenergiehäuser (RAL) sollte der n50-Wert 1,0 nicht überschreiten. LuftwechselrateDie Luftwechselrate ist die vermutete Luftwechselrate in einem Gebäude im Jahresdurchschnitt. Sie sollte nicht mit dem Ergebnis der Luftdurchlässigkeitsmessung (n50-Wert) verwechselt werden. Abhängig vom Ergebnis der Luftdurchlässigkeitsmessung und weiteren Parametern (Einsatz von Lüftungsanlagen etc.) wird die Luftwechselrate durch das Berechnungsverfahren vorgegeben. Weblinks
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Um die Luftdichtheit eines Gebäudes festzustellen, führt man eine Luftdurchlässigkeitsmessung nach DIN EN 13829 (auch als Blower-Door-Messung bekannt) durch. Bei dieser Messung wird mit einem Gebläse zunächst ein Unterdruck, dann ein Überdruck von 50 Pa (etwa Windstärke 5) hergestellt. Nach dem Druckaufbau (Unterdruck/Überdruck) wird jeweis der Volumenstrom gemessen, der bei diesem Druck durch Gebäudefugen und andere Undichtigkeiten strömt. Der Mittelwert beider Messungen ergibt den Messwert der Luftdurchlässigkeitsmessung (n50-Wert). Um Undichtigkeiten zu erkennen, können auch Nebelmaschinen eingesetzt werden.