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Anforderungen an Rechnungen nach dem UStG

Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes werden ab 1.1.2004 neue Anforderungen an Rechnungen gestellt. Rechnungen müssen folgende Angaben enthalten (§ 14 (4) UStG):

  • Leistender Unternehmer (Name und Anschrift)
  • Leistungsempfänger (Name und Anschrift)
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum)
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Art der Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung (mind. Monat u. Jahr)
  • Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag
  • Steuersatz

Bei Rechnungen mit einem Gesamtbetrag unter 100 EUR sind mindestens folgende Angaben erforderlich (§33 UStDV):

  • Leistender Unternehmer (Name und Anschrift)
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum)
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Art der Leistung
  • Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (Brutto-Betrag)
  • Steuersatz

Rechnungen sind entweder (§ 14 (1) UStG):

  • auf Papier oder
  • auf elektronischem Weg

zu übermitteln. Der Leistende Unternehmer ist zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet (§ 14 (2) UStG). Bei der elektronischen Übermittlung der Rechnung muss die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein. Dies wird gewährleistet durch (§ 14 (3) UStG):

  • qualifizierte elektronische Signatur nach Signaturgesetz oder
  • elektronischen Datenaustausch nach dem EDI-Standard (»UN/EDIFACT).

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© hans-stefan müller, 23.09.2010