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Technische Baubestimmungen

Die Landesbauordnungen regeln die Anforderungen für Baustoffe und Bauarten. Grundsätzlich werden immer die Einhaltung der Technischen Baubestimmungen (BauO Bln § 3 (3)) gefordert. Eine Liste über die geltenten Technischen Baubestimmungen wird öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus müssen die Anforderungen an Bauprodukte / Bauarten erfüllt werden.

 

URL zu diesem Dokument:
http://www.arch-m.de/info/bauprodukte/technbaubest.html
© hans-stefan müller, 23.09.2010