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arch-m / info / projektsteuerung InhaltProjektsteuerungDer Begriff Projektsteuerung wird durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (§ 31 HOAI) definiert. Ein Projektsteuerer wird mit der neutralen und unabhängigen Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben beauftragt. Theoretisch könnte der Bauherr diese Aufgaben auch selbst übernehmen. Bei größeren Projekten (ab ca. 10 Mio.DM) ist es jedoch sinnvoll einen Projektsteuerer einzusetzen, um die Aufgaben des Bauherrn kompetent und fachlich qualifiziert wahrzunehmen und Bauherrenziele bei der Projektabwicklung wirkungsvoll nach außen vertreten zu können. LeistungsbildNach § 31 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden Projektsteuerungsleistungen wie folgt beschrieben: § 31: Projektsteuerung(1) Leistungen der Projektsteuerung werden von Auftragnehmern erbracht, wenn sie Funktionen des Auftraggebers bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen übernehmen. Hierzu gehören:
ProjektstufenDie Leistungen des Projektsteuerers werden in 5 Projektstufen erbracht:
HandlungsbereicheInnerhalb der Projektstufen werden folgende Handlungsbereiche unterschieden, in denen der Projektsteuerer tätig wird:
HonorarDas Honorar für Leistungen der Projektsteuerung kann frei vereinbart werden. Als Anhaltspunkt für die Vereinbarung eines Honorars von Projektsteuerungsleistungen ist die Honorartafel des "Entwurfs für eine Leistungs- und Honorarordnung Projektsteuerung" (AHO-Schriftenreihe Heft 9, herausgegeben von der AHO Fachkommission Projektsteuerung, 01/2004) zu empfehlen. Danach liegt das Honorar bei ca. 1,5 .. 3,0 % der anrechenbaren Kosten. Links
URL zu diesem Dokument: http://www.arch-m.de/info/projektst.html © hans-stefan müller, 23.09.2010 |
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